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Hautkrebsscreening ab dem 35. Lebensjahr

Das Hautkrebsscreening wird ab dem 35. Lebensjahr von allen gesetzlichen Kassen alle 2 Jahre übernommen und besteht aus unterschiedlichen Stufen. Die Stufe 1 dieses Screenings wird von Dermatologen (Hautärzten) und speziell qualifizierten Allgemein-ärzten durchgeführt. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf Hautveränderungen und Muttermale gelegt. 

Zeichen für sich verändernde Muttermale sind Veränderungen in Größe, Kontur, Farbe und Erhabenheit.