Ihre Hausarztpraxis in Rott am Inn

Patientenvorsorge

Eine Patientenverfügung tritt nur in Kraft, wen Sie sich wegen einer akuten Erkrankung nicht selbst mitteilen können. Sie ist eine Hilfe zur Entscheidungsfindung bei lebensverlängernden Maßnahmen oder auch beispielsweise bei der Frage zu künstlicher Ernährung. 

Über folgenden Link können Sie sich die Unterschiede zu Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorge-vollmacht verständlich und in Ruhe ansehen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.